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   LSG Bayern, 22.05.2017 - L 18 SO 89/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,67228
LSG Bayern, 22.05.2017 - L 18 SO 89/17 B ER (https://dejure.org/2017,67228)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.05.2017 - L 18 SO 89/17 B ER (https://dejure.org/2017,67228)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. Mai 2017 - L 18 SO 89/17 B ER (https://dejure.org/2017,67228)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Vorläufige Übernahme der Kosten einer Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Behinderte - Ausschluss von Leistungen nach dem

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Einstweilige Anordnung, Aufenthaltsrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vorläufige Übernahme der Kosten einer Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Behinderte als Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2017 - L 23 SO 30/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe - Leistungsausschluss für

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2017 - L 18 SO 89/17
    Der Leistungsausschluss nach § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB XII ist verfassungsgemäß, insbesondere verletzt er nicht das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG (ebenso LSG Berlin-Brandenburg vom 13.02.2017, L 23 SO 30/17 B ER juris Rn 40).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind Regelungen eines Mitgliedstaats, nach denen Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten vom Zugang zu beitragsunabhängigen Sozialleistungen ausgeschlossen werden, wenn ihnen gar kein Aufenthaltsrecht zusteht (Rechtssache "Dano", Urteil vom 111.11.2014 - C-333/13) oder wenn ihr Aufenthaltsrecht sich nur aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt (Rechtssache "Alimanovic", Urteil vom 15.09.2015 - C-67/14), mit Unionsrecht vereinbar (vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 13.02.2017, L 23 SO 30/17 B ER juris Rn 39).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2017 - L 18 SO 89/17
    Die Wahrscheinlichkeitsanforderungen sind gegebenenfalls aus verfassungsrechtlichen Gründen zu modifizieren (vgl. z.B. BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 25 ff.).

    Die Ablehnung des Eilantrags ist dann auch verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. z.B. BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 25).

  • EuGH, 15.09.2015 - C-67/14

    Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2017 - L 18 SO 89/17
    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind Regelungen eines Mitgliedstaats, nach denen Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten vom Zugang zu beitragsunabhängigen Sozialleistungen ausgeschlossen werden, wenn ihnen gar kein Aufenthaltsrecht zusteht (Rechtssache "Dano", Urteil vom 111.11.2014 - C-333/13) oder wenn ihr Aufenthaltsrecht sich nur aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt (Rechtssache "Alimanovic", Urteil vom 15.09.2015 - C-67/14), mit Unionsrecht vereinbar (vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 13.02.2017, L 23 SO 30/17 B ER juris Rn 39).
  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2017 - L 18 SO 89/17
    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind Regelungen eines Mitgliedstaats, nach denen Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten vom Zugang zu beitragsunabhängigen Sozialleistungen ausgeschlossen werden, wenn ihnen gar kein Aufenthaltsrecht zusteht (Rechtssache "Dano", Urteil vom 111.11.2014 - C-333/13) oder wenn ihr Aufenthaltsrecht sich nur aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt (Rechtssache "Alimanovic", Urteil vom 15.09.2015 - C-67/14), mit Unionsrecht vereinbar (vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 13.02.2017, L 23 SO 30/17 B ER juris Rn 39).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - L 15 SO 321/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2017 - L 18 SO 89/17
    Die Antragstellerin hat auch keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt aufgrund der Inländergleichstellung des Art. 1 Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA; vgl. dazu z.B. LSG Berlin-Brandenburg vom 14.03.2017, L 15 SO 321/16 B ER juris Rn 43 ff.), weil Rumänien kein Signaturstaat des EFA ist.
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2017 - L 18 SO 89/17
    Der Leistungsausschluss erfasst nach seinem eindeutigen Wortlaut aufgrund der durch das Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch vom 22.12.2016 (AuslPersGrSiuSHRegG) zum 29.12.2016 erfolgten Klarstellung auch die in § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII geregelte Sozialhilfe als Ermessensleistung (zur alten Rechtslage vgl. BSG vom 03.12.2015, B 4 AS 44/15 R, juris).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2017 - L 18 SO 89/17
    Für den Erfolg einer Regelungsanordnung ist aber stets ein sicherungsfähiges Recht des Antragstellers zu fordern (vgl. dazu ausdrücklich vom BVerfG vom 29.7.2003, 2 BvR 311/03 juris Rn 14).
  • SG Bayreuth, 15.03.2017 - S 4 SO 34/17

    Übernahme der Kosten der Beschäftigung für Behinderte

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2017 - L 18 SO 89/17
    Wegen weiterer Einzelheiten wird zur Ergänzung des Sachverhalts auf den Inhalt der Gerichtsakten beider Instanzen, der Gerichtsakten des SG S 4 SO 25/17 ER und S 4 SO 34/17 ER, der Gerichtsakten des Senats L 18 SO 79/17 B ER und L 18 AS 385/15 B ER und der beigezogenen Akten des Antragsgegners Bezug genommen.
  • SG Darmstadt, 01.11.2006 - S 16 SO 115/06

    Sozialhilfe für Ausländer - schwerbehinderter griechischer Staatsangehöriger -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2017 - L 18 SO 89/17
    Ein Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1a FreizügG/EU ist im Übrigen - wie sich insbesondere aus dem Berichtsbogen der H vom 15.12.2016 ergibt - im Hinblick auf die gesundheitliche Situation der Antragstellerin auszuschließen, da diese keine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zulässt (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 26.08.2015, L 18 AS 385/15 B ER; SG Darmstadt vom 01.11.2006, S 16 SO 115/06 ER juris Rn 32 ff).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2019 - L 2 SO 1477/18

    Sozialhilfe - Leistungsausschluss für Ausländer - erlaubter Aufenthalt iS des

    Insbesondere begründet die ab 3.4.2017 aufgenommene Tätigkeit im Arbeitsbereich der WfbM keine Arbeitnehmerstellung, weil die Klägerin damit keine reguläre Tätigkeit im Lohn- und Gehaltsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausübt, wozu sie auf Grund ihrer Behinderung auch nicht in der Lage ist (vgl. auch Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. Mai 2017 - L 18 SO 89/17 B ER -, Rn. 30 - 31, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.05.2020 - L 7 SO 1140/20
    Insofern streiten die Beteiligten insbesondere darüber, ob die Antragstellerin über ein Aufenthaltsrecht als Beschäftigte des Arbeitsbereichs der Neckartalwerkstätten i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 Freizügigkeitsgesetz EU (FreizügG/EU) verfügt (verneinend z.B. Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 17. April 2019 - L 2 SO 1477/18 - juris Rdnr. 40; Bayerisches LSG, Beschluss vom 22. Mai 2017 - L 18 SO 89/17 B ER - juris Rdnr. 31; Dienelt in ders./Bergmann, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 2 FreizügG/EU Rdnr. 61; bejahend z.B. Siefert in jurisPK-SGB XII, 3. Auflage 2020 (Stand 23. März 2020), § 23 Rdnr. 79).
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